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   VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02 (1)   

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VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02 (1) (https://dejure.org/2003,30507)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 04.02.2003 - 8 G 2865/02 (1) (https://dejure.org/2003,30507)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 8 G 2865/02 (1) (https://dejure.org/2003,30507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Aufenthalterlaubnis zum Zwecke der Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Vorläufiges Bleibe- und Aufenthaltsrecht; Eigenständiges Aufenthaltsrecht; Fiktion einer Aufenthaltserlaubnis; Arbeitsgenehmigung; Diskrimminierungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 106
  • NVwZ 2003, I 106-I 108
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02
    In diesem Fall würde es an der unmittelbaren, also für den Einzelnen rechtsbegründenden Wirkung fehlen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur dann gegeben ist, wenn eine Bestimmung in einem von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommen unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und nach Gegenstand und Art des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält, deren Erfüllung oder deren Wirksamkeit nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängig ist (EuGH, U. v. 30.09.1987 - Rs. 12/86 Demirel -, InfAusIR 1987, 305).

    Auch wenn Art. 36 Abs. 1 Zusatzprotokoll im Wesentlichen lediglich Programmcharakter hat (EuGH, U. v. 30.09.1987 - Rs. 12/86 Demirel -, InfAusIR 1987, 305), bildet er mit dem zu seiner Ausführung erlassenen Assoziationsratsbeschluss 1/80 eine Einheit, welche die aus der angestrebten Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 12 des Assoziierungsabkommen EWG/Türkei) resultierenden arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen abschließend rechtsbegründend definiert (ebenso OVG Münster, B. v. 27.08.1999 - 18 B 1448/99 -, NVwZ-Beilage I 2000, 28 = InfAusIR 1999, 485).

  • EuGH, 30.09.1997 - C-98/96

    Ertanir / Land Hessen

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02
    Wie auch im Rahmen des ARB 1/80 vom Europäischen Gerichtshof wiederholt entschieden wurde, kann aus einer nur vorläufigen Rechtsposition auf dem Arbeitsmarkt, die einem türkischen Arbeitnehmer während des Zeitraums gewährt wird, bis über seinen Aufenthaltsgenehmigungsantrag entschieden wurde, kein Aufenthaltsrecht abgeleitet werden (EuGH, Urt. v. 16.12.1992 -Rs. C-273/91 Kus -,InfAusIR 1993, 41; Urt. v. 30.09.1997 -Rs. C-98/96 Etanir-,InfAusIR 1997, 434).

    Im Übrigen kann - wie bereits erwähnt - nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus einer nur vorläufigen Rechtsposition auf dem Arbeitsmarkt, die einem türkischen Arbeitnehmer während des Zeitraums gewährt wird, bis über seinen Aufenthaltsgenehmigungsantrag entschieden wurde, kein Aufenthaltsrecht abgeleitet werden (EuGH, Urt. v. 16.12.1992 -Rs. C-273/91 Kus -, InfAusIR 1993, 41; Urt. v. 30.09.1997 - Rs. C-98/96 Etanir-, InfAusIR 1997, 434).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1999 - 18 B 1448/99

    Aufenthaltsrecht; Türkei; Assoziierungsabkommen; Unbefristete Arbeitserlaubnis

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02
    Zweifel daran bestehen, weil der deutsche Wortlaut ( "Jeder Mitgliedstaat sieht... eine Regelung vor... " ) den Eindruck erweckt, als müssten die Mitgliedstaaten dieses Gebot noch durch zusätzlich eigene Rechtsakte umsetzen (so OVG Münster, B. v. 27.08.1999 - 18 B 1448/99 -, NVwZ-Beilage 12000, 28 = InfAusIR 1999, 485).

    Auch wenn Art. 36 Abs. 1 Zusatzprotokoll im Wesentlichen lediglich Programmcharakter hat (EuGH, U. v. 30.09.1987 - Rs. 12/86 Demirel -, InfAusIR 1987, 305), bildet er mit dem zu seiner Ausführung erlassenen Assoziationsratsbeschluss 1/80 eine Einheit, welche die aus der angestrebten Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 12 des Assoziierungsabkommen EWG/Türkei) resultierenden arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen abschließend rechtsbegründend definiert (ebenso OVG Münster, B. v. 27.08.1999 - 18 B 1448/99 -, NVwZ-Beilage I 2000, 28 = InfAusIR 1999, 485).

  • EuGH - C-273/91 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02
    Wie auch im Rahmen des ARB 1/80 vom Europäischen Gerichtshof wiederholt entschieden wurde, kann aus einer nur vorläufigen Rechtsposition auf dem Arbeitsmarkt, die einem türkischen Arbeitnehmer während des Zeitraums gewährt wird, bis über seinen Aufenthaltsgenehmigungsantrag entschieden wurde, kein Aufenthaltsrecht abgeleitet werden (EuGH, Urt. v. 16.12.1992 -Rs. C-273/91 Kus -,InfAusIR 1993, 41; Urt. v. 30.09.1997 -Rs. C-98/96 Etanir-,InfAusIR 1997, 434).

    Im Übrigen kann - wie bereits erwähnt - nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus einer nur vorläufigen Rechtsposition auf dem Arbeitsmarkt, die einem türkischen Arbeitnehmer während des Zeitraums gewährt wird, bis über seinen Aufenthaltsgenehmigungsantrag entschieden wurde, kein Aufenthaltsrecht abgeleitet werden (EuGH, Urt. v. 16.12.1992 -Rs. C-273/91 Kus -, InfAusIR 1993, 41; Urt. v. 30.09.1997 - Rs. C-98/96 Etanir-, InfAusIR 1997, 434).

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02
    Soweit er sich zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache El-Yassini (Urteil vom 02.03.1999 - Rs. C-416/96 = InfAusl 1999, 218) beruft, geht diese Bezugnahme fehl.

    Mangels fortgeltender Arbeitsgenehmigung ist die vom Antragsteller herangezogene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 02.03.1999 - Rs. C-416/96 El-Yassini = InfAusl 1999, 218) schon vom Sachverhalt und von den Normvoraussetzungen her nicht einschlägig.

  • VG Darmstadt, 16.11.2000 - 8 G 149/99

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers; Ablauf einer befristet

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02
    Deshalb fehlt es in einem solchen Fall schon an einer die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellersüberdauernden Arbeitsgenehmigung (so schon die beschließende Kammer im Beschl, v. 16.11.2000 - 8 G 149/99 [2] -, NVwZ-Beilage 12001, 54 [55]; a. A. VG Frankfurt a. M., Beschl, v. 28.06.2001 - l E 2443/99 - NVwZ-Beilage 12002, 31 [32], n. rkr. ).

    Insoweit ist die Ausländerbehörde nicht gezwungen, von der Bescheidung eines Aufenthaltsgenehmigungsantrages abzusehen, weil der Ausländer im Hinblick auf eine vorläufige, verfahrensrechtliche Rechtsposition noch im Besitz der Arbeitserlaubnis ist" (Kammer, Beschl, v. 16.11.2000 - 8 G 149/99 [2] -, NVwZ-Beilage 12001, 54 [55]).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02
    Misst man die Frage der Unmittelbarkeit an den Kriterien "klar, eindeutig und unbedingt" , die der EuGH etwa für das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 angelegt und bejaht hat (EuGH, U. v. 04.05.1999 - Rs. C-262/96 Sürül -InfAuslR 1999, 324), lässt sich daraus der Schluss ziehen, dass insbesondere ein Diskriminierungsverbot ohne ergänzende Durchführungsvorschriften zur Wirksamkeit gelangen kann.
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02
    Gerade weil diese vom Assoziationsrat festgelegten Regeln nicht nur beschäftigungsrechtliche Ansprüche vermitteln, sondern nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch korrespondierende aufenthaltsrechtliche Ansprüche (vgl. EuGH, U. v. 16.12.1992 - Rs. C-237/91 Km -, InfAusIR 1993', 41), besteht für eine solche erweiternde Auslegung kein Bedürfnis.
  • EuGH, 31.01.1991 - C-18/90

    Office national de l'emploi / Kziber

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02
    Der Europäische Gerichtshof hat in der Entscheidung El-Yassini (a.a.O. ) die Formulierung des damaligen Art. 40 Abs. 1 des Kooperationsabkommens EWG/Marokko ( "Jeder Mitgliedstaat gewährt... eine Behandlung... " ) ohne weiteres als unmittelbar wirksames Verbot der Diskriminierung angesehen (a.a.O., Rdnr. 27-32), ebenso wie zuvor schon die des Art. 41 Abs. 1 dieses Abkommens (EuGH, Urt. v. 31.01.1991 - Rs. Kziber C-18/90 -, Slg 1991, 1-199, Rdnr. 17 ff. ).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2002 - 4 LB 471/02

    Vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer ; Mitwirkung bei Ausreise ; Nichtabgabe

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02
    Aber auch, wenn man deshalb zu Gunsten des Antragstellers von einer unmittelbaren Wirkung von Art. 37 Zusatzprotokoll ausgeht (so Dienelt, Aktuelle Fragen zum Aufenthaltsrecht türkischer Staatsangehöriger, Luchterhand 2001, Rdnr. 173; ders. NVwZ 2003, 54), könnte der Antragsteller sich im vorliegenden Fall gleichwohl nicht anspruchsbegründend darauf berufen, wie sich aus dem Regelungszusammenhang des Zusatzprotokolls und des ARB 1/80 ergibt.
  • VGH Bayern, 23.05.2002 - 10 B 02.178

    Rechtsanspruch eines marokkanischen Staatsangehörigen auf Verlängerung der ihm

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

    Diese Regelung kann nach ihrem Sinn und Zweck nicht dafür in Anspruch genommen werden, ein über den Rechtsstreit hinausreichendes künftiges Aufenthaltsrecht zu begründen; ein solches Aufenthaltsrecht bedarf vielmehr eigener materiellrechtlicher Gründe (vgl. auch VG Darmstadt, InfAuslR 2003, 173 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2004 - 19 B 1741/03

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Erteilung oder Verlängerung einer

    OVG NRW, Beschlüsse vom 30.3.2004 - 19 B 1530/03 -, 20.7.2001 - 17 B 1116/00 -, InfAuslR 2001, 502 (505 f.) und vom 27.8.1999 - 18 B 1448/99 -, InfAuslR 1999, 485, unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 2.3.1999 (El Yassini), a.a.O., und 6.6.1995 - C-434/93 - (Bozkurt); VG Darmstadt, Beschluss vom 4.2.2003 - 8 G 2865/02 (1) -, InfAuslR 2003, 173 (177).
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